Patienten
Information
Hier finden Sie alles zu Ihrer Information über Zuzahlung, Gültigkeit Rezept uvm.
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zum ersten Termin
Bitte bringen Sie folgende Dinge zum ersten Termin mit:
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Rezept (nicht älter als 28 Kalendertage ab Ausstellungsdatum!)
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Versichertenkarte Krankenkasse
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großes Handtuch
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wenn vorhanden: Befunde, Rönten-/MRT-/CT-Bilder, Nachbehandlungsschemata
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ausgefüllte Anmeldung (Dokument zum Download, siehe unten)
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Terminvereinbarung - Terminabsagen
Gerne berücksichtigen wir, wenn möglich, Ihre Terminwünsche. Es kann jedoch nicht immer auf alle Wünsche eingegangen werden.
Wir bitten Sie auch eventuelle Wartezeiten bis zum Start der Therapie zu berücksichtigen und sich rechtzeitig um Ihre Termine zu kümmern.
Wir bitten Sie Termine rechtzeitig telefonisch oder per Mail abzusagen.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 24h vorher) werden privat in Rechnung gestellt.
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Zuzahlung Gesetzliche Krankenkasse
In der Physiotherapie besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht für gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Betrag beinhaltet 10 Euro pauschal je Verordnung und 10 Prozent des Rezeptwertes.
Regelungen zur Zuzahlung:
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Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig.
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Sollte die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet werden, muss die Praxis die Patientinnen und Patienten ab dem zweiten Behandlungstag schriftlich an die Zuzahlung – mit einem
Zahlungsziel von 14 Tagen – erinnern. -
Sofern die Zuzahlung geleistet wurde, erhält die Patientin/der Patient darüber eine Quittung.
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Auf der Quittung wird zudem auf den Erstattungsanspruch bei zu viel entrichteter Zuzahlung hingewiesen.
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Kinder und Jugendliche bleiben weiterhin von der Zuzahlung befreit.
Wichtiger Hinweis:
Physiotherapiepraxen sind gesetzlich verpflichtet die Zuzahlung für die gesetzlichen Krankenkassen einzuziehen. Bei der Zuzahlung handelt es sich nicht um ein zusätzliches Honorar für die Physiotherapiepraxis, da diese mit dem Honoraranspruch der Praxis gegenüber der Krankenkasse
verrechnet wird.
Die Höhe der jeweiligen Zuzahlungsbeträge und möglicher Nachzahlungen erfahren Sie von Ihrem Praxisteam.
Häufige Fragen
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Rezept (max. 28 Tage alt), Krankenkassenkarte, großes Handtuch sowie — falls vorhanden — Befunde und Bildgebung. Das ausgefüllte Anmeldeformular können Sie vorab herunterladen.
Wie lange ist mein Rezept gültig?
Ein Kassenrezept ist ab Ausstellungsdatum 28 Kalendertage gültig. Danach kann es nicht mehr eingelöst werden — bitte vereinbaren Sie Ihren ersten Termin daher möglichst zeitnah nach dem Arztbesuch.
Wie viel muss ich als gesetzlich Versicherter zuzahlen?
10 Euro pauschal je Verordnung zuzüglich 10 Prozent des Rezeptwertes. Die Zuzahlung ist am ersten Behandlungstag fällig. Kinder und Jugendliche sind befreit.
Wann muss ich die Zuzahlung leisten?
Am ersten Behandlungstag, für die gesamte Verordnung auf einmal. Sie erhalten eine Quittung. Die Praxis ist gesetzlich zur Einziehung verpflichtet.
Was passiert bei einer Terminabsage?
Bitte mindestens 24 Stunden vorher per Telefon oder E-Mail absagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat berechnet.
Kann ich auch ohne Rezept behandelt werden?
Ja — als Selbstzahler sind alle unsere Leistungen ohne ärztliche Verordnung buchbar, oft mit kürzeren Wartezeiten. Einfach anrufen: 08677 – 5878.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Behandlungsdauer richtet sich nach der verordneten oder vereinbarten Leistung und liegt je nach Therapieform zwischen 20 und 60 Minuten. Ihr individueller Behandlungsplan wird beim Ersttermin festgelegt.
Welche Krankenkassen werden akzeptiert?
Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Selbstzahler.

Gemeinsam etwas schaffen
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihre Physiotherapie Barbara Zellner
