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Patienten
Information

Hier finden Sie alles zu Ihrer Information über Zuzahlung, Gültigkeit Rezept uvm.

Dokumente zum Download

zum ersten Termin

Bitte bringen Sie folgende Dinge zum ersten Termin mit:

  • Rezept (nicht älter als 28 Kalendertage ab Ausstellungsdatum!)

  • Versichertenkarte Krankenkasse

  • großes Handtuch

  • wenn vorhanden: Befunde, Rönten-/MRT-/CT-Bilder, Nachbehandlungsschemata

  • ausgefüllte Anmeldung (Dokument zum Download, siehe unten)

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Terminvereinbarung - Terminabsagen

Gerne berücksichtigen wir wenn möglich Ihre Terminwünsche. Es kann jedoch nicht immer auf alle Wünsche eingegangen werden.

Wir bitten Sie auch eventuelle Wartezeiten bis zum Start der Therapie zu berücksichtigen und sich rechtzeitig um Ihre Termine zu kümmern.

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Wir bitten Sie Termine rechtzeitig telefonisch oder per Mail abzusagen.

Nicht rechtzeitig abgesagt Termine (mindestens 24h vorher) werden privat in Rechnung gestellt.

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Zuzahlung Gesetzliche Krankenkasse

In der Physiotherapie besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht für gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Betrag beinhaltet 10 Euro pauschal je Verordnung und 10 Prozent des Rezeptwertes.

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Regelungen zur Zuzahlung:

  • Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig.

  • Sollte die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet werden, muss die Praxis den Patientinnen und Patienten ab dem zweiten Behandlungstag schriftlich an die Zuzahlung – mit einem
    Zahlungsziel von 14 Tagen – erinnern.

  • Sofern die Zuzahlung geleistet wurde, erhält die Patientin oder der Patient darüber eine Quittung.

  • Auf der Quittung wird zudem auf den Erstattungsanspruch bei zu viel entrichteter Zuzahlung hingewiesen.

  • Kinder und Jugendliche bleiben weiterhin von der Zuzahlung befreit.

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Wichtiger Hinweis:

Physiotherapiepraxen sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung für die gesetzlichen Krankenkassen einzuziehen. Bei der Zuzahlung handelt es sich nicht um ein zusätzliches Honorar für die Physiotherapiepraxis, da diese mit dem Honoraranspruch der Praxis gegenüber der Krankenkasse
verrechnet wird.


Die Höhe der jeweiligen Zuzahlungsbeträge und möglicher Nachzahlungen erfahren Sie von Ihrem Praxisteam.

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Dokumente zum Download

Dokumente Downlod

Gemeinsam etwas schaffen

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

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Ihre Physiotherapie Barbara Zellner

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